Abrechnung mit allen Kassen
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können unsere Leistungen abrechnen.
Auch Privatrezepte nehmen wir selbstverständlich an. Sie können diese anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder einer vorhandenen Zusatzkrankenversicherung zur möglichen Kostenerstattung einreichen. Eine Behandlung ist außerdem jederzeit ohne Verordnung als Selbstzahler möglich.


