Krankenkassen & Versicherungen

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab und beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Verschiedene Krankenkassen-Logos auf einer Pinnwand

Abrechnung mit allen Kassen

Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können unsere Leistungen abrechnen.

Abrechnung über Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Für bestimmte podologische Behandlungen mit spezieller Indikation besteht die Möglichkeit, diese über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch begründet ist und im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis erfolgt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Leistungen – wir stellen Ihnen gern eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus.

Das sollten Sie mitbringen

  • Gültige Heilmittelverordnung (Rezept, Formular 13)
  • Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
  • Ggf. Unterlagen Ihrer Zusatzversicherung
  • Informationen zu Vorerkrankungen und Medikamenten
Rezept, Krankenkassenkarte, Zusatzversicherung und Medikamentenliste für die Behandlung

Sie haben Fragen zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung.

Ihre Füße tragen Sie durchs Leben.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin in unserer Praxis in Wester-Ohrstedt – persönlich, fachkundig und mit Zeit für Ihre Fragen.